Eine Schwangerschaft ist alles andere als eine Krankheit. Trotzdem wird vielen Frauen schnell ein solches Bild vermittelt: unzählige Ultraschalluntersuchungen, Tests,
Kontrollen und CTGs seien notwendig, damit sie ihre Kinder sicher und gesund auf die Welt bringen können. Dabei wird das Selbstvertrauen der Frauen in Ihren Körper, Ihre Kraft und das Wunder der
Schwangerschaft und Geburt häufig geschwächt und gestört: Unsicherheit macht sich dort breit, wo Schwangere früher "guter Hoffnung" waren.
Als Hebamme möchte ich dazu ein Gegengewicht bieten - dabei habe ich die Sicherheit und Einzigartigkeit von Mutter und Kind immer im Blick.
Begleitung in der Schwangerschaft durch eine Hebamme kann Folgendes beinhalten:
Hebammen bieten Ihnen also das "Komplettprogramm" - es steht Ihnen jedoch frei, sich auch für einzelne Leistungen zu entscheiden.
Die Vorteile einer Hebammenvorsorge:
Liebe werdende Mutter,
wir möchten Sie über Ihre Rechte in Bezug auf die Schwangerenvorsorgeuntersuchungen
durch eine Hebamme informieren:
• Jede gesetzlich versicherte Schwangere hat Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen
durch Hebammen und Ärzte/Ärztinnen. So will es
der Gesetzgeber (§ 24 d Satz 1SGB V).
• Sie haben das Recht zu wählen, ob Sie die Schwangerenvorsorge im
Wechsel von Hebamme und Arzt/Ärztin oder alleinig bei einer der Berufsgruppen
durchführen lassen möchten.
• Jede Berufsgruppe ist für ihre Leistungen selbst verantwortlich.
Sie haftet also nicht für die Vorsorgeuntersuchung der anderen Berufsgruppe.
• Der Mutterpass gehört Ihnen. Er kann entweder vom Arzt/von der
Ärztin oder von der Hebamme ausgestellt werden. Jede Berufsgruppe
trägt die Vorsorgeuntersuchungen, die sie durchführt, dort ein.
• Die Hebamme rechnet die Schwangerenvorsorge direkt mit Ihrer gesetzlichen
Krankenkasse ab.
• Sind Sie privat versichert, rechnet die Hebamme die Schwangerenvorsorge
direkt mit Ihnen ab. Es ist notwendig, dass Sie sich bei Ihrer
Versicherung erkundigen, in welchem Umfang Hebammenleistungen
übernommen werden.
• Die Hebamme kann auch dann Schwangerenvorsorge mit Ihrer gesetzlichen
Krankenkasse abrechnen, wenn im Quartal schon eine
ärztliche Vorsorgeuntersuchung stattgefunden hat.
• Inhalt und Häufigkeit der Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme
orientieren sich an den Mutterschaftsrichtlinien.
• Bei Schwangerschaftsbeschwerden können Sie bei der Hebamme zusätzlich
Hilfeleistungen in Anspruch nehmen. Diese werden ebenfalls
von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
• Wurde bei Ihnen eine Risikoschwangerschaft festgestellt, haben Sie
trotzdem weiter das Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen und Hilfeleistung
durch die Hebamme.
Wir wünschen Ihnen eine gute Schwangerschaft mit einer zufriedenstellenden und
umfassenden Betreuung durch Ihre Hebamme und/oder Ihre Frauenarztpraxis.
Auch bei einer Fehlgeburt steht jeder Frau Hebammenhilfe zu.